
ANWALTLICH GEGEN GOOGLE-BEWERTUNGEN VORGEHEN
Google-Bewertung löschen lassen
Rechtliche Prüfung und anwaltliche Beanstandung negativer Google-Rezensionen und Sternebewertungen.
Sofern ein tatsächlicher Kundenkontakt fehlt, die Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen enthält oder gegen Google-Richtlinien verstößt, kommt eine Beanstandung gegenüber Google in Betracht. Jede Bewertung wird dabei anhand ihres konkreten Inhalts und der Umstände des Einzelfalls geprüft.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Mehrjährige praktische Erfahrung mit Bewertungsfällen
TRANSPARENTE FESTPREISE
Angebot nur für Unternehmer gem. § 14 BGB.
Persönliche anwaltliche Prüfung
Keine Terminvereinbarung erforderlich
Digital & deutschlandweit
Wann kann man gegen eine Google-Bewertung vorgehen?
Eine Google-Bewertung kann insbesondere dann angreifbar sein, wenn kein tatsächlicher Kunden- oder Geschäftskontakt bestand, die Rezension falsche Tatsachenbehauptungen enthält oder Anhaltspunkte für eine Fake- oder manipulierte Bewertung bestehen.
Auch Bewertungen von Wettbewerbern oder anderen Personen mit einem Interessenkonflikt sowie Inhalte, die gegen die Google-Richtlinien verstoßen, können Anlass für eine Beanstandung geben. Das gilt grundsätzlich auch für reine Sternebewertungen ohne Text.
Ob ein Vorgehen gegen eine konkrete Google-Bewertung in Betracht kommt, hängt von ihrem Inhalt und den Umständen des Einzelfalls ab. Der Bewertungs-Check bietet Ihnen eine erste Orientierung. Alternativ können Sie die Bewertung direkt im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen lassen
Transparente Festpreise für Google-Bewertungen
Für das außergerichtliche Vorgehen gegenüber Google gelten folgende Festpreise:
1–2 Bewertungen
139 €*
je Bewertung
3–9 Bewertungen
119 €*
je Bewertung
10–99 Bewertungen
89 €*
je Bewertung
Ab 100 Bewertungen
49 €*
je Bewertung
*Alle Preise zzgl. USt. Festpreisangebot ausschließlich für Unternehmer i. S. d. § 14 BGB.
Rechtsschutzversicherung oder Beauftragung über eine Agentur?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Vorgehens übernimmt und was bei einer Beauftragung über eine Agentur zu beachten ist, erläutere ich ebenfalls ausführlicher in diesem Beitrag.
Sie möchten mehr zur Rechtslage bei Online-Bewertungen erfahren?
Wann eine negative Bewertung rechtlich unzulässig sein kann, welche Unterschiede zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen bestehen und welche weiteren Möglichkeiten Unternehmen haben, erläutere ich ausführlicher in diesem Beitrag.
Digitale Mandatsbearbeitung
Die Kommunikation und Mandatsbearbeitung können vollständig digital erfolgen. Eine persönliche Vorsprache in der Kanzlei ist nicht erforderlich.
Deutschlandweit für Unternehmen
Unternehmen aus ganz Deutschland können sich an die Kanzlei wenden. Die Bearbeitung erfolgt unabhängig vom Unternehmensstandort unmittelbar durch einen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen zum Löschen von Google-Bewertungen
Kann jede negative Google-Bewertung gelöscht werden?
Nein. Eine Google-Bewertung wird nicht allein deshalb entfernt, weil sie negativ oder geschäftsschädigend ist. Entscheidend ist, ob die konkrete Bewertung gegen rechtliche Vorgaben oder die Richtlinien von Google verstößt.
Kann eine Google-Bewertung ohne Kundenkontakt gelöscht werden?
Ein fehlender tatsächlicher Kunden- oder Geschäftskontakt kann ein wichtiger Angriffspunkt sein. Google verlangt grundsätzlich, dass Bewertungen auf tatsächlichen Erfahrungen beruhen. Ob dies im konkreten Fall erfolgreich geltend gemacht werden kann, muss anhand der Bewertung und der Umstände geprüft werden.
Kann eine Ein-Stern-Bewertung ohne Text gelöscht werden?
Ja. Auch eine Sternebewertung ohne Textinhalt enthält nach überwiegender Ansicht die Behauptung, dass tatsächlich ein Geschäftskontakt stattgefunden habe. Relevant ist dann auch hier, ob es tatsächlich einen solchen Kontakt gegeben hat.
Kann ich gegen eine Bewertung vorgehen, obwohl ich den Google-Nutzer nicht kenne?
Ja. Ein unbekannter oder pseudonymer Profilname verhindert ein Vorgehen nicht. In diesem Fall sind die Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich des Anspruchsgegners aber begrenzt, sodass diese zumindest zunächst auf Google beschränkt sind.
Kann gegen eine Fake-Google-Bewertung vorgegangen werden?
Ja. Google untersagt Bewertungen, die nicht auf einer tatsächlichen Erfahrung beruhen, ebenso wie bestimmte Formen manipulierter oder künstlich erzeugter Interaktionen. Auch in diesen Fällen ist zunächst regelmäßig nur ein Vorgehen gegen Google sinnvoll.
Was ist, wenn die Google-Bewertung falsche Behauptungen enthält?
In diesem Fall wird geprüft, welche Aussagen objektiv überprüfbare Tatsachenbehauptungen darstellen und ob diese nachweislich falsch sind. Vorhandene Unterlagen und der tatsächliche Ablauf können dabei eine wichtige Rolle spielen.
Muss ich die Bewertung zuerst selbst bei Google melden?
Nein. Eine vorherige eigene Meldung ist keine Voraussetzung für eine anwaltliche Prüfung. Regelmäßig ist es ohnehin sinnvoll, die erste Meldung durch einen Anwalt durchführen zu lassen, um den Anforderungen an einen solchen qualifizierten Hinweis gerecht zu werden.
Was passiert, wenn Google meine Meldung bereits abgelehnt hat?
Auch nach einer ersten Ablehnung kann geprüft werden, wie die Bewertung bislang beanstandet wurde, welcher konkrete Angriffspunkt besteht und welche weiteren außergerichtlichen Möglichkeiten gegenüber Google noch in Betracht kommen. Ggfs. kommt eine erneute Meldung in Betracht.
Wie lange dauert die Prüfung bei Google?
Die Bearbeitungsdauer hängt vom konkreten Fall und dem Prüfungsverlauf bei Google ab. Erfahrungsgemäß liegt die Dauer bei ca. einer bis zwei Wochen. Rückfragen, Stellungnahmen oder weitere Überprüfungsschritte können die Bearbeitungszeit jedoch verlängern.
Kann ich zusätzlich gegen den Verfasser vorgehen?
Ist der Verfasser bekannt, kann neben dem Vorgehen gegenüber Google auch ein persönliches Vorgehen gegen ihn geprüft werden. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, käme dann eine gesonderte Abmahnung in Betracht. Dies wäre jedoch eine eigenständige anwaltliche Leistung und nicht Bestandteil des Festpreises für das Plattformvorgehen.
Bewertungs-Check
Beantworten Sie die folgenden Fragen für eine erste unverbindliche und automatisierte Vororientierung. Eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung erhalten Sie erst nach Ihrer darauffolgenden Kontaktaufnahme.
Schritt 1 von 2
1. Zur Bewertung
Auf welcher Plattform wurde die Bewertung veröffentlicht?
Wie viele Bewertungen möchten Sie prüfen lassen?
Schritt 2 von 2
2. Zum Inhalt
Gab es nach Ihrer Kenntnis einen tatsächlichen Kunden-, Mitarbeiter-, Patienten- oder allgemeinen Geschäftskontakt (z. B. Anfrage) mit der bewertenden Person?
Enthält die Bewertung konkrete Aussagen über überprüfbare Tatsachen?
Zum Beispiel Aussagen über Abläufe, Leistungen, Kommunikation, Termine, Preise oder konkrete Geschehnisse.
Sind diese Tatsachenbehauptungen nach Ihrer Kenntnis ganz oder teilweise unzutreffend?
Enthält die Bewertung aus Ihrer Sicht Beleidigungen oder persönliche Herabsetzungen?
Ergebnis
Es gibt gewichtige Anhaltspunkte, die für ein Vorgehen sprechen, sodass eine anwaltliche Prüfung sinnvoll erscheint.
Nach Ihren Angaben ist ein rechtlicher Beanstandungsgrund zwar nicht ohne Weiteres erkennbar, dennoch erscheint eine anwaltliche Überprüfung sinnvoll.
Ob und mit welcher Begründung eine Beanstandung möglich ist, lässt sich erst nach Prüfung des konkreten Inhalts und der Umstände beurteilen.
Die Preisinformation wird nach Beantwortung der Fragen angezeigt.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
Für die persönliche anwaltliche Ersteinschätzung können Sie den Bewertungslink oder einen Screenshot und kurze Angaben zum Hintergrund übermitteln. Die Anfrage allein führt noch nicht zu einer automatischen Beauftragung.
