Rechtsanwalt Daniel Geisler, LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und greife auf langjährige anwaltliche Erfahrung im Urheber-, Medien- und IT-Recht zurück.

Meine Kanzlei ist konsequent digital organisiert. Dadurch kann ich deutschlandweit kurze Kommunikationswege, transparente Abläufe und eine effiziente Bearbeitung gewährleisten. Mein Anspruch ist es dabei, umfassende persönliche anwaltliche Betreuung mit einer wirtschaftlich sinnvollen und effizienten Mandatsführung zu verbinden.

Werdegang

Mein beruflicher Werdegang verbindet anwaltliche Praxiserfahrung mit einer konsequenten Spezialisierung im Urheber- und Medienrecht.

2012-2018

Studium der Rechtswissenschaften
Universität Münster
Schwerpunkt „Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht“
Auslandssemester an der Universidade da Coruña (2015–2016)

2018-2021

Rechtsreferendariat
Landgericht Münster

2021-2026

Anwaltstätigkeit im Medien- und IT-Recht
Tätigkeit in einer auf Medien- und IT-Recht spezialisierten Boutique in Münster

März 2026

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Juli 2026

Master of Laws (LL.M.)
Studiengang „Layer and Legal Practice“

September 2026

Gründung der eigenen Kanzlei

Arbeitsweise

Mit meiner Kanzlei verbinde ich spezialisierte Rechtsberatung mit einer modernen, konsequent digitalen Kanzleiorganisation.

Mir ist eine persönliche und unmittelbare anwaltliche Betreuung wichtig. Sie kommunizieren von Beginn an direkt mit mir als dem Rechtsanwalt, der Ihr Mandat bearbeitet. Dadurch bleiben die Kommunikationswege kurz und Sie haben für Ihr Anliegen immer einen festen Ansprechpartner.

Besprechungen können telefonisch, per Videokonferenz oder nach Vereinbarung auch persönlich in der Kanzlei stattfinden. Unterlagen können unkompliziert elektronisch übermittelt werden. Auf diese Weise kann ich Mandate unabhängig vom Wohn- oder Geschäftssitz meiner Mandanten auch deutschlandweit bearbeiten.

Dabei lege ich Wert auf transparente Abläufe. Sie sollen wissen, wie es in Ihrer Angelegenheit weitergeht, welche nächsten Schritte anstehen und was ich für Sie tue.

Vergütung

Auch bei den Kosten soll von Beginn an Klarheit bestehen.

Bevor ich für Sie tätig werde, erläutere ich Ihnen, auf welcher Grundlage meine Tätigkeit abgerechnet wird und welche Kosten nach dem zu diesem Zeitpunkt absehbaren Umfang der Angelegenheit voraussichtlich entstehen.

Die Vergütung richtet sich je nach Mandat nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder nach einer individuell vereinbarten Vergütung. Soweit die gesetzlichen Gebühren vom Gegenstandswert abhängen, erläutere ich Ihnen auch dessen Bedeutung für die Höhe der Vergütung.

Ist eine Vergütungsvereinbarung sinnvoll, werden deren Konditionen vor Beginn der Tätigkeit mit Ihnen abgestimmt. Sollte sich im Laufe des Mandats der zunächst absehbare Aufwand wesentlich verändern, spreche ich dies frühzeitig mit Ihnen ab.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kann eine mögliche Kostenübernahme bei der Mandatsaufnahme berücksichtigt werden. Ob und in welchem Umfang die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag und der Deckungsentscheidung des Versicherers ab.