
ANWALTLICHE HILFE BEI ONLINE-BEWERTUNGEN
Negative Bewertungen löschen lassen
Rechtliche Prüfung und anwaltliche Beanstandung negativer Bewertungen auf Google, Kununu, Jameda, Trustpilot und weiteren Plattformen.
Bei unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder sonstigen Rechtsverletzungen kann eine Beanstandung gegenüber dem Plattformbetreiber in Betracht kommen. Jede Bewertung wird anhand ihres konkreten Inhalts und der Umstände des Einzelfalls geprüft.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Mehrjährige praktische Erfahrung mit Bewertungsfällen
TRANSPARENTE FESTPREISE
Angebot nur für Unternehmer gem. § 14 BGB.
Persönliche anwaltliche Prüfung
Keine Terminvereinbarung erforderlich
Digital & deutschlandweit
Negative Bewertungen können spürbare Folgen haben
Schlechte Bewertungen auf Google und anderen Bewertungsplattformen können den ersten Eindruck eines Unternehmens erheblich beeinflussen. Besonders eine 1-Sterne-Bewertung fällt potenziellen Kunden häufig sofort ins Auge und kann sich auf Vertrauen, Reputation und die Entscheidung für oder gegen ein Unternehmen auswirken.
Nicht jede negative Bewertung ist jedoch rechtswidrig. Sachliche Kritik und persönliche Werturteile sind grundsätzlich zulässig. Enthält eine Bewertung hingegen unwahre Tatsachenbehauptungen, beleidigende Inhalte oder stammt sie von einer Person ohne tatsächlichen Kunden-, Mitarbeiter-, Patienten- oder sonstigen Geschäftskontakt, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Vertrauensverlust bei potenziellen Kunden
Erhebliche Umsatzeinbußen
Erschwerte Gewinnung von Mitarbeitern und Fachkräften
Wann kann eine negative Bewertung beanstandet werden?
Negative Bewertungen sind rechtlich angreifbar, wenn sie unzutreffende Tatsachenbehauptungen enthalten, keinen tatsächlichen Erfahrungshintergrund haben oder Rechte des Bewerteten verletzen. Entscheidend sind Inhalt, Kontext und die konkrete Tatsachengrundlage der Bewertung.
Es bestand kein Kunden-, Mitarbeiter-, Patienten- oder sonstiger Geschäftskontakt.
Die Bewertung enthält unwahre Tatsachenbehauptungen.
Tatsachenbehauptungen und Werturteile werden unzulässig miteinander vermischt.
Der Inhalt ist beleidigend, herabsetzend oder verletzt sonstige Rechte des Bewerteten.
So läuft die Prüfung ab
Bewertung übermitteln
Sie übermitteln den Bewertungslink oder einen Screenshot und kurze Informationen zum Hintergrund.
Kostenlose Ersteinschätzung
Zunächst wird eingeschätzt, ob eine anwaltliche Beanstandung sinnvoll ist.
Beauftragung zum Festpreis
Bei Beauftragung erfolgen Prüfung und Bearbeitung zu dem zuvor vereinbarten Festpreis.
Anwaltliche Beanstandung
Die Bewertung wird rechtlich begründet gegenüber dem Plattformbetreiber beanstandet.
Transparente Festpreise
Klare Festpreise für die anwaltliche Prüfung und Bearbeitung – bei mehreren Bewertungen reduziert sich der Preis je Bewertung.
1–2 Bewertungen
139 €*
je Bewertung
3–9 Bewertungen
119 €*
je Bewertung
10–99 Bewertungen
89 €*
je Bewertung
Ab 100 Bewertungen
49 €*
je Bewertung
*Alle Preise zzgl. USt. für das außergerichtliche Vorgehen gegenüber Plattform. Festpreisangebot ausschließlich für Unternehmer i. S. d. § 14 BGB.
Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Verfügen Sie über eine betriebliche Rechtsschutzversicherung, kann je nach Versicherungsvertrag auch für die anwaltliche Prüfung und Beanstandung negativer Online-Bewertungen Versicherungsschutz bestehen. Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, richtet sich insbesondere nach dem vereinbarten Tarif, den Versicherungsbedingungen und dem konkreten Sachverhalt. Je nach Vertrag kann zudem eine Selbstbeteiligung vorgesehen sein.
Auf Wunsch kann im Rahmen der Mandatsaufnahme eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung gestellt werden. Erteilt der Versicherer eine Deckungszusage, kann die weitere Abrechnung – soweit dies im konkreten Fall möglich ist – unter Berücksichtigung der vereinbarten Selbstbeteiligung über die Rechtsschutzversicherung erfolgen.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, geben Sie dies einfach bei Ihrer Anfrage an.
KANZLEI ODER AGENTUR?
Anwaltliche Prüfung statt standardisierter Löschanfrage
Löschagenturen und rechtliche Prüfung
Zwar ist nicht jede Tätigkeit rund um negative Bewertungen eine Rechtsdienstleistung. Das OLG Hamburg (Urt. v. 23.11.2023 – 5 U 25/23) hat jedoch entschieden, dass die rechtliche Prüfung einer Bewertung und die Ausarbeitung einer eigenen Beanstandung eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung darstellen können. Diese Linie hat das OLG Frankfurt a. M. (Urt. v. 19.03.2026 – 16 U 2/25) bestätigt und hervorgehoben, dass bereits die Prüfung, ob eine Bewertung gegen Richtlinien verstößt oder sonst rechtsverletzend ist, sowie die darauf gestützte Meldung oder Beanstandung eine rechtliche Einzelfallprüfung erfordern können.
Genau hier setzt die anwaltliche Tätigkeit an:
Rechtliche Einordnung des konkreten Bewertungsinhalts
Jede Bewertung wird anhand ihres konkreten Inhalts und der Umstände des Einzelfalls rechtlich eingeordnet. Maßgeblich kann etwa sein, ob ein Geschäftskontakt bestand, Tatsachenbehauptungen zutreffen oder sonstige Rechtsverletzungen vorliegen.
Beanstandung auf tragfähiger rechtlicher Grundlage
Art. 16 DSA sieht für rechtswidrige Inhalte ein Melde- und Abhilfeverfahren vor. Eine Meldung soll hinreichend genau und angemessen begründet sein. Die anwaltliche Beanstandung legt deshalb konkret dar, weshalb der jeweilige Bewertungsinhalt rechtlich zu beanstanden ist.
Anwaltlich begründetes Vorgehen
Die Beanstandung erfolgt nicht lediglich als technische Meldung, sondern als rechtlich begründetes anwaltliches Vorgehen gegenüber der Plattform. Damit wird deutlich, auf welcher tatsächlichen und rechtlichen Grundlage die Entfernung der Bewertung verlangt wird.
Digitale Mandatsbearbeitung
Die Kommunikation und Mandatsbearbeitung können vollständig digital erfolgen. Eine persönliche Vorsprache in der Kanzlei ist nicht erforderlich.
Deutschlandweit für Unternehmen
Unternehmen aus ganz Deutschland können sich an die Kanzlei wenden. Die Bearbeitung erfolgt unabhängig vom Unternehmensstandort unmittelbar durch einen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen zum Löschen negativer Online-Bewertungen
Kann jede negative Bewertung gelöscht werden?
Nein. Eine negative Bewertung ist nicht allein deshalb unzulässig, weil sie kritisch oder geschäftsschädigend ist. Ob eine Beanstandung möglich ist, hängt vom konkreten Inhalt und den Umständen des Einzelfalls ab. Ansatzpunkte können insbesondere bei unwahren Tatsachenbehauptungen, fehlendem tatsächlichen Erfahrungshintergrund oder sonstigen Rechtsverletzungen bestehen.
Was gilt, wenn die bewertende Person gar kein Kunde war?
Besteht kein tatsächlicher Kunden-, Mitarbeiter-, Patienten- oder sonstiger Geschäftskontakt, kann dies ein wichtiger Ansatzpunkt für eine Beanstandung sein. Ob und wie gegenüber der jeweiligen Plattform vorgegangen werden kann, wird anhand des konkreten Falls geprüft.
Kann auch eine 1-Sterne-Bewertung ohne Text beanstandet werden?
Ja. Auch eine reine Sternebewertung kann rechtlich überprüft werden. Entscheidend ist nicht allein, ob ein Bewertungstext vorhanden ist, sondern unter anderem, ob der Bewertung überhaupt eine tatsächliche Erfahrung mit dem Unternehmen zugrunde liegt.
Für welche Plattformen wird die Leistung angeboten?
Die anwaltliche Prüfung und Beanstandung ist nicht auf Google beschränkt. Bearbeitet werden können insbesondere Bewertungen auf Google, Kununu, Jameda, Trustpilot und weiteren Bewertungsplattformen. Das konkrete Vorgehen richtet sich nach der jeweiligen Plattform und dem Inhalt der Bewertung.
Wie läuft die kostenlose Ersteinschätzung ab?
Sie übermitteln den Link zur Bewertung oder einen Screenshot sowie kurze Angaben zum Hintergrund oder nehmen telefonisch Kontakt auf. Auf dieser Grundlage wird zunächst eingeschätzt, ob ein anwaltliches Vorgehen sinnvoll erscheint. Erst wenn Sie anschließend die Bearbeitung beauftragen, entsteht ein kostenpflichtiges Mandat.
Welche Informationen werden für die Prüfung benötigt?
Hilfreich sind insbesondere der Link oder Screenshot der Bewertung sowie Angaben dazu, ob ein tatsächlicher Kontakt mit der bewertenden Person bestand und welche Aussagen aus Ihrer Sicht unzutreffend sind. Falls weitere Informationen benötigt werden, werden diese im Rahmen der Bearbeitung gezielt abgefragt.
Wie läuft die anwaltliche Beanstandung ab?
Nach der Beauftragung wird die Bewertung anhand ihres konkreten Inhalts und des mitgeteilten Sachverhalts rechtlich geprüft. Anschließend wird die Beanstandung gegenüber dem Plattformbetreiber auf die im Einzelfall in Betracht kommenden rechtlichen Gründe gestützt und entsprechend begründet.
Kann ich eine negative Bewertung auch selbst bei Google oder einer anderen Plattform melden?
Ja. Bewertungsplattformen stellen eigene Meldewege zur Verfügung. Eine solche Meldung ist jedoch von einer anwaltlich begründeten Beanstandung zu unterscheiden. Gerade wenn die rechtliche Einordnung nicht eindeutig ist oder eine erste Meldung erfolglos geblieben ist, kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.
Wie lange dauert es, bis eine Bewertung entfernt wird?
Die Bearbeitungsdauer lässt sich nicht verbindlich vorhersagen. Sie hängt insbesondere von der jeweiligen Plattform, dem konkreten Beanstandungsgrund und davon ab, ob die bewertende Person zu einer Stellungnahme aufgefordert wird. Auf die Bearbeitungszeiten der Plattform besteht kein unmittelbarer Einfluss.
Gibt es eine Garantie, dass die Bewertung gelöscht wird?
Nein. Eine Entfernung kann nicht garantiert werden. Ob eine Bewertung gelöscht wird, hängt vom konkreten Sachverhalt, der rechtlichen Beurteilung und letztlich auch von der Reaktion des jeweiligen Plattformbetreibers ab. Die kostenlose Ersteinschätzung dient dazu, bereits vor einer Beauftragung zu prüfen, ob ein Vorgehen sinnvoll erscheint.
Was passiert, wenn die Plattform die Bewertung nicht entfernt?
Dann kann geprüft werden, weshalb die Beanstandung erfolglos geblieben ist und ob weitere Schritte in Betracht kommen. Weitergehende Maßnahmen gegen die Plattform oder den Verfasser der Bewertung sind nicht automatisch vom Festpreis umfasst und würden gegebenenfalls gesondert abgestimmt.
Was kostet die anwaltliche Bearbeitung?
Für Unternehmer gelten transparente Festpreise je Bewertung. Bei 1–2 Bewertungen beträgt der Preis 139 € netto je Bewertung, bei 3–9 Bewertungen 119 €, bei 10–99 Bewertungen 89 € und ab 100 Bewertungen 49 € netto je Bewertung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese Preise gelten ausschließlich für das außergerichtliche Vorgehen gegenüber der Plattform. Ein gerichtliches Vorgehen gegen die Plattform oder ein persönliches Vorgehen gegen den Verfasser sind nicht davon abgedeckt und müssten gesondert beauftragt werden.
Können mehrere Bewertungen gleichzeitig bearbeitet werden?
Ja. Sie können mehrere Bewertungen gemeinsam übermitteln. Jede Bewertung wird dennoch anhand ihres konkreten Inhalts geprüft. Bei mehreren Bewertungen reduziert sich der Preis je Bewertung entsprechend der ausgewiesenen Preisstaffel.
Für wen gelten die angegebenen Festpreise?
Das Festpreisangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall vorliegen, kann bei Bedarf im Rahmen der Anfrage geklärt werden.
Muss ich persönlich in die Kanzlei kommen?
Nein. Die Kommunikation, Übermittlung der erforderlichen Informationen und Mandatsbearbeitung können vollständig digital erfolgen. Unternehmen können sich daher deutschlandweit an die Kanzlei wenden.
Kann eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen?
Je nach Versicherungsvertrag kann für die anwaltliche Bearbeitung von Online-Bewertungen Rechtsschutz bestehen. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen ab. Besteht eine betriebliche Rechtsschutzversicherung, können Sie dies bereits bei Ihrer Anfrage angeben.
Google-, Jameda- oder Kununu-Bewertung erhalten?
Für Bewertungen auf Google, Jameda und Kununu gelten neben den allgemeinen rechtlichen Maßstäben auch die jeweiligen Plattformrichtlinien. Weitere Informationen zum konkreten Vorgehen finden Sie auf den jeweiligen Seiten zu Google-Bewertungen, Jameda-Bewertungen und Kununu-Bewertungen.
Bewertungs-Check
Beantworten Sie die folgenden Fragen für eine erste unverbindliche und automatisierte Vororientierung. Eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung erhalten Sie erst nach Ihrer darauffolgenden Kontaktaufnahme.
Schritt 1 von 2
1. Zur Bewertung
Auf welcher Plattform wurde die Bewertung veröffentlicht?
Wie viele Bewertungen möchten Sie prüfen lassen?
Schritt 2 von 2
2. Zum Inhalt
Gab es nach Ihrer Kenntnis einen tatsächlichen Kunden-, Mitarbeiter-, Patienten- oder allgemeinen Geschäftskontakt (z. B. Anfrage) mit der bewertenden Person?
Enthält die Bewertung konkrete Aussagen über überprüfbare Tatsachen?
Zum Beispiel Aussagen über Abläufe, Leistungen, Kommunikation, Termine, Preise oder konkrete Geschehnisse.
Sind diese Tatsachenbehauptungen nach Ihrer Kenntnis ganz oder teilweise unzutreffend?
Enthält die Bewertung aus Ihrer Sicht Beleidigungen oder persönliche Herabsetzungen?
Ergebnis
Es gibt gewichtige Anhaltspunkte, die für ein Vorgehen sprechen, sodass eine anwaltliche Prüfung sinnvoll erscheint.
Nach Ihren Angaben ist ein rechtlicher Beanstandungsgrund zwar nicht ohne Weiteres erkennbar, dennoch erscheint eine anwaltliche Überprüfung sinnvoll.
Ob und mit welcher Begründung eine Beanstandung möglich ist, lässt sich erst nach Prüfung des konkreten Inhalts und der Umstände beurteilen.
Die Preisinformation wird nach Beantwortung der Fragen angezeigt.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
Für die persönliche anwaltliche Ersteinschätzung können Sie den Bewertungslink oder einen Screenshot und kurze Angaben zum Hintergrund übermitteln. Die Anfrage allein führt noch nicht zu einer automatischen Beauftragung.
