ANWALTLICHE HILFE BEI MUSIK-ABMAHNUNGEN
Musik-Abmahnung auf Instagram oder TikTok erhalten?
Rechtliche Prüfung und anwaltliche Vertretung bei Abmahnungen, Berechtigungsanfragen oder Zahlungsforderungen aufgrund von Musik-Nutzung auf TikTok, Instagram oder anderen Social-Media-Plattformen.
Auch wenn ein Song direkt in der App auswählbar war, kann bei einer geschäftlichen Nutzung ohne gesonderte Lizenz eine Rechtsverletzung vorliegen. Nutzen Sie zunächst die kostenfreie Ersteinschätzung zu den geltend gemachten Ansprüchen.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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Wann kann man sich gegen eine Musik-Abmahnung wehren?
Sie haben Musik in einem Instagram-Reel, einer Story oder einem TikTok-Video verwendet und erhalten nun eine Abmahnung oder Zahlungsforderung? Nicht jedes Schreiben ist berechtigt – und selbst bei einer Rechtsverletzung muss nicht jede geforderte Zahlung oder Erklärung akzeptiert werden.
Ob und wie gegen ein Schreiben vorgegangen werden kann, hängt insbesondere von der konkreten Musiknutzung, der Lizenzlage und den geltend gemachten Ansprüchen ab. Folgende Punkte können für die Prüfung entscheidend sein:
Die Musiknutzung war möglicherweise lizenziert
Wurde der Song direkt über Instagram oder TikTok ausgewählt oder besteht eine gesonderte Musiklizenz, muss geklärt werden, welche Nutzung diese Lizenz tatsächlich erlaubt. Bei Unternehmensaccounts, Werbung oder Kooperationen können andere Bedingungen gelten als bei privaten Beiträgen. Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob der Song in der App verfügbar war, sondern welche Rechte für den konkreten Beitrag und zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung eingeräumt waren.
Die Berechtigung des Anspruchstellers ist unklar
Wer Ansprüche wegen eines Musikstücks geltend macht, muss hierfür rechtlich berechtigt sein. Zu prüfen ist insbesondere, welche Rechte am Musikwerk oder an der Tonaufnahme beansprucht werden und ob diese die beanstandete Nutzung erfassen. Eine Abmahnung oder Zahlungsaufforderung ist nicht allein deshalb berechtigt, weil sie von einer Kanzlei oder einem Rechteverwerter stammt.
Die geforderte Zahlung erscheint überhöht
In Abmahnungen und Nachlizenzierungsangeboten werden teilweise erhebliche Beträge verlangt. Die Höhe einer Forderung ist jedoch eigenständig zu prüfen. Maßgeblich können unter anderem Art und Dauer der Verwendung, geschäftlicher oder werblicher Zweck und belastbare Anhaltspunkte für eine angemessene Lizenzvergütung sein. Ein verlangter Nachlizenzierungspreis ist nicht automatisch mit dem geschuldeten Schadensersatz gleichzusetzen.
Die Unterlassungserklärung geht möglicherweise zu weit
Ist dem Schreiben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, sollte diese nicht ungeprüft unterschrieben werden. Eine solche Erklärung kann über das konkret beanstandete Video hinausreichen und langfristige Verpflichtungen mit Vertragsstrafen begründen. Ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht und welchen Umfang eine Erklärung haben müsste, ist gesondert zu beurteilen. Was bei der Umsetzung einer Unterlassungsverpflichtung im Internet zu beachten ist, erläutere ich im Ratgeber zur Unterlassungserklärung.
Sie möchten mehr zur Rechtslage bei Musik-Abmahnungen auf Social-Media erfahren?
Welche Musiknutzung auf Instagram, TikTok und anderen Social-Media-Plattformen rechtlich zulässig ist, wann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen kann und welche Ansprüche Rechteinhaber geltend machen können, erläutere ich ausführlich in meinem Beitrag zur Musiknutzung auf Social Media. Auch erfahren Sie dort, worauf Sie bei einer Abmahnung achten sollten und welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten bestehen.
So läuft die Prüfung ab
Kostenfreie Ersteinschätzung anfragen
Sie schildern kurz den Sachverhalt und übermitteln das Schreiben auf einem sicheren Weg. Bitte nennen Sie vorhandene Fristen.
Vorläufige Einordnung erhalten
Ich ordne Gegnerschreiben und Handlungsbedarf ein und bespreche, welche weiteren Schritte sinnvoll erscheinen. Sie erhalten auf dieser Grundlage ein transparentes Festpreisangebot.
Außergerichtliche Vertretung zum Festpreis
Nach Mandatierung prüfe ich die Rechte- und Lizenzlage sowie Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Kostenansprüche und übernehme die erforderliche Korrespondenz.
Abschluss
Sie erhalten eine Einordnung des Ergebnisses und etwaiger weiterer Pflichten. Gerichtliche Verfahren oder neue eigenständige Forderungen erfordern eine gesonderte Vereinbarung.
Kostenlose Ersteinschätzung und angemessene Festpreise
Ich biete eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Damit erhalten Sie auf Basis des geschilderten Sachverhalts und des übersandten Schreibens eine erste Orientierung. Die vollständige Prüfung von Rechtekette, Lizenzverträgen und sämtlichen Ansprüchen erfolgt gegebenenfalls im Mandat.
Kostensicherheit vor der außergerichtlichen Beauftragung
Bei Forderungsschreiben und Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social-Media biete ich eine außergerichtliche Vertretung zu angemessenen Festpreisen an. Den konkreten Betrag und die enthaltenen Leistungen teile ich Ihnen im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung nach Sichtung des Schreibens mit. Maßgeblich sind insbesondere Anspruchsart, Anzahl der Werke und Videos sowie der notwendige Bearbeitungsumfang. So erhalten Sie einen fairen und angemessenen Überblick über die anfallenden Kosten.
Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Ob eine Rechtsschutzversicherung urheberrechtliche Ansprüche wegen der Musiknutzung auf Social Media deckt, hängt von Ihrem konkreten Vertrag und möglichen Ausschlüssen ab. Eine Deckung kann nicht pauschal zugesagt werden. Eine Deckungsanfrage kann gegebenenfalls gesondert abgestimmt werden.
Auf Wunsch kann im Rahmen der Mandatsaufnahme eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung gestellt werden. Erteilt der Versicherer eine Deckungszusage, kann die weitere Abrechnung – soweit dies im konkreten Fall möglich ist – unter Berücksichtigung der vereinbarten Selbstbeteiligung über die Rechtsschutzversicherung erfolgen.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, geben Sie dies einfach bei Ihrer Anfrage an.
Digitale Mandatsbearbeitung
Die Kommunikation und Mandatsbearbeitung können vollständig digital erfolgen. Eine persönliche Vorsprache in der Kanzlei ist nicht erforderlich.
Deutschlandweit für Unternehmen
Unternehmen aus ganz Deutschland können sich an die Kanzlei wenden. Die Bearbeitung erfolgt unabhängig vom Unternehmensstandort unmittelbar durch einen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen zu Musik-Abmahnungen auf Social-Media
Was sollte man nach Erhalt einer Musik-Abmahnung zuerst tun?
Notieren Sie zunächst alle Fristen und sichern Sie das gesamte Schreiben samt Anlagen. Dokumentieren Sie das betreffende Reel oder Video, dessen URL, den Veröffentlichungszeitraum, den Accounttyp und die verwendete Musik. Unterschreiben Sie eine beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und geben Sie keine vorschnellen Schuldanerkenntnisse ab. Ob der Beitrag kurzfristig deaktiviert werden muss, sollte nach Beweissicherung und Einordnung des Verletzungsrisikos entschieden werden.
Was ist der Unterschied zwischen Berechtigungsanfrage, Nachlizenzierung und Abmahnung?
Eine Berechtigungsanfrage erkundigt sich typischerweise nach vorhandenen Nutzungsrechten. Eine Nachlizenzierungs- oder Zahlungsforderung will häufig eine finanzielle Regelung für eine bereits erfolgte Nutzung. Eine klassische Abmahnung beanstandet eine Rechtsverletzung und verlangt regelmäßig Unterlassung, teils verbunden mit einer strafbewehrten Erklärung. Ausschlaggebend sind der Inhalt und die Ansprüche, nicht lediglich die Bezeichnung des Schreibens.
Muss ich auf eine Berechtigungsanfrage antworten?
Allein die Überschrift begründet nicht automatisch eine Pflicht zur umfassenden Selbstauskunft. Allerdings können sich aus dem konkreten Sachverhalt gesetzliche Auskunftspflichten, Fristen oder weitere Risiken ergeben. Es empfiehlt sich deshalb, vor einer inhaltlichen Antwort die Rechtebehauptung, die verlangten Angaben und die mögliche Wirkung eigener Erklärungen prüfen zu lassen. Auch ein vorschnelles vollständiges Ignorieren kann unklug sein.
Ist die Musiknutzung erlaubt, wenn ich den Song direkt bei Instagram ausgewählt habe?
Nicht zwangsläufig. Die technische Verfügbarkeit beantwortet nicht, ob die konkrete Nutzung, insbesondere Unternehmenswerbung, eine Kooperation oder ein geboosteter Beitrag, von der einschlägigen Lizenz gedeckt ist. Maßgeblich sind die zum Veröffentlichungszeitpunkt geltenden Bedingungen und die Rechte an Musikwerk und konkreter Aufnahme. Umgekehrt ist auch nicht jede Nutzung aus der App automatisch rechtswidrig; der Einzelfall zählt.
Darf ich Musik aus der TikTok Commercial Music Library frei für Werbung verwenden?
Ob eine konkrete werbliche Nutzung zulässig ist, hängt vom jeweiligen Titel, der Herkunft der Musik, dem Zeitpunkt und den Lizenzbedingungen ab. Die Commercial Music Library ist für geschäftliche Zwecke vorgesehen, ersetzt aber keine Prüfung, ob sämtliche Bedingungen für den geplanten Einsatz eingehalten wurden. Crossposting auf Instagram oder andere Plattformen kann außerdem gesonderte Rechte erfordern.
Was gilt bei TikTok-Original-Sounds?
Die Bezeichnung „Original Sound“ besagt für sich genommen nichts über die rechtliche Freigabe. Dahinter kann weiterhin geschützte Musik oder eine geschützte Tonaufnahme stehen. Auch das Hochladen durch einen anderen Nutzer bedeutet nicht automatisch, dass Unternehmen diese Aufnahme rechtssicher für Werbeinhalte verwenden dürfen. Zu prüfen sind Inhalt, Rechteinhaber und tatsächliche Nutzungsberechtigung.
Sind kurze Musikausschnitte von wenigen Sekunden immer erlaubt?
Nein. Es gibt keine allgemeine Regel, nach der wenige Sekunden geschützter Musik stets frei für Reels oder TikToks verwendet werden dürften. Je nach Schutzgegenstand, Nutzung und möglichen Schrankenbestimmungen kann auch eine kurze Passage rechtlich relevant sein. Insbesondere die werbliche Einbettung eines erkennbaren Ausschnitts ist nicht allein wegen seiner Kürze unproblematisch.
Ist jeder Beitrag eines Business-Accounts automatisch eine gewerbliche Nutzung?
Die Accountbezeichnung ist ein Indiz, ersetzt aber keine rechtliche Einordnung des Beitrags. Relevant sind insbesondere Inhalt, Zweck, Werbung, Unternehmensbezug, Kooperationen und tatsächliche Verwertung. Auch ein organischer Post kann geschäftlichen Zwecken dienen. Welche Lizenzbedingungen einschlägig sind, muss deshalb anhand des konkreten Nutzungskontexts beurteilt werden.
Was gilt, wenn eine Agentur oder ein Mitarbeiter die Musik eingebunden hat?
Das veröffentlichende Unternehmen ist dadurch nicht automatisch von einer möglichen Verantwortlichkeit gegenüber dem Rechteinhaber befreit. Es ist zu prüfen, wer die Musik ausgewählt und den Beitrag veröffentlicht hat, welche Vereinbarungen bestehen und ob die Agentur Rechte zugesichert hat. Daneben kommen gegebenenfalls interne Ansprüche gegen Dienstleister in Betracht. Verträge, Briefings und Lizenznachweise sollten daher gesichert werden.
Muss man die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nicht ungeprüft. Eine strafbewehrte Erklärung kann weit über den konkret beanstandeten Beitrag hinausreichen und bei einem künftigen Verstoß Vertragsstrafen auslösen. Ob eine Erklärung überhaupt erforderlich und wie sie sinnvoll zu fassen ist, richtet sich nach der Rechtslage und Wiederholungsgefahr. Eine berechtigte Unterlassungsforderung sollte allerdings auch nicht ignoriert werden.
Reicht es aus, das beanstandete Video zu löschen?
Eine Entfernung kann die laufende Nutzung beenden, beseitigt eine rechtlich bestehende Wiederholungsgefahr aber regelmäßig nicht allein. Zudem können Kopien, weitere Posts oder Werbeanzeigen fortbestehen. Vor einer Entfernung sollten Beweise gesichert werden. Ob darüber hinaus eine Unterlassungserklärung in Betracht kommt, ist gesondert zu prüfen.
Wie hoch darf ein geforderter Schadensersatz sein?
Eine häufige Berechnungsmethode ist die Lizenzanalogie: Es wird ermittelt, welche angemessene Vergütung redliche Parteien für die konkrete Nutzung vereinbart hätten. Dies ist stark einzelfallabhängig. Relevante Umstände können Werk und Aufnahme, Dauer, Nutzungsart, Reichweite, Werbung, Lizenzierungspraxis und Plattform sein. Ein vom Anspruchsteller behaupteter Lizenzpreis oder ein Nachlizenzierungsangebot ist jedoch nicht automatisch der geschuldete Schaden.
Muss ich einen Nachlizenzierungspreis akzeptieren?
Nein. Ein nachträgliches Angebot kann auch die Bereinigung vergangener Streitigkeiten umfassen und deshalb von einer vor der Veröffentlichung üblichen Lizenz abweichen. Zunächst sind Rechteinhaberschaft, Lizenzlage, Art der Nutzung und etwaige Schadensersatzansprüche zu prüfen. Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Zahlung oder außergerichtliche Vereinbarung sinnvoll und angemessen ist.
Welche Ansprüche kann ein Rechteinhaber geltend machen?
Je nach Fall können Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz erforderlicher Abmahnkosten in Betracht kommen. Diese Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen. Selbst bei einer unberechtigten Nutzung ist nicht jede geforderte Unterlassungserklärung und jede Zahlungsposition automatisch angemessen. Alle Anspruchsarten sollten getrennt geprüft werden.
Was passiert, wenn man die Frist verstreichen lässt?
Gerade bei einem Unterlassungsverlangen kann das Risiko gerichtlicher Eilmaßnahmen und zusätzlicher Kosten steigen. Nicht jede privat gesetzte Zahlungs- oder Auskunftsfrist hat dieselbe Wirkung; entscheidend ist der Inhalt des Schreibens. Lassen Sie Schreiben mit kurzen Fristen frühzeitig prüfen.
Was gilt, wenn dasselbe Video auf Instagram und TikTok veröffentlicht wurde?
Die Veröffentlichung auf verschiedenen Plattformen kann unterschiedliche Nutzungsrechte betreffen. Eine auf einer Plattform erlaubte Musiknutzung ist nicht automatisch auch auf einer anderen gedeckt. Für die Prüfung sollten alle Veröffentlichungen, Zeiträume, etwaige Werbeschaltungen und die jeweils verwendeten Audiodateien dokumentiert werden. Mehrfachnutzungen können sich auch auf den Umfang der behaupteten Ansprüche auswirken.
Was umfasst die kostenfreie Ersteinschätzung?
Die erste Einordnung Ihres Schreibens und der wesentlichen nächsten Schritte anhand Ihrer Angaben ist kostenfrei. Sie können dabei auch erfahren, ob eine außergerichtliche anwaltliche Vertretung sinnvoll erscheint und zu welchem Festpreis diese angeboten wird. Eine umfassende Prüfung aller Rechte- und Lizenzunterlagen sowie die Korrespondenz mit der Gegenseite erfolgen nur im gesondert beauftragten Mandat.
Wie hoch ist der Festpreis für die außergerichtliche Vertretung?
Für typische außergerichtliche Fälle biete ich angemessene Festpreise an. Den konkreten Preis und den dazugehörigen Leistungsumfang teile ich Ihnen im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung nach Sichtung des Schreibens mit. Entscheidend sind insbesondere Anspruchsart, Zahl der Werke, Videos und Anspruchsteller sowie die Komplexität.
Schreiben von SoundGuardian oder IPPC Law erhalten?
Bei Forderungen wegen Musiknutzung auf Instagram und TikTok gelten neben den allgemeinen urheberrechtlichen Maßstäben Besonderheiten je nach Art des Schreibens. Weitere Informationen zum konkreten Vorgehen finden Sie auf den Seiten zu SoundGuardian-Schreiben und IPPC-Law-Abmahnungen.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
Sie haben ein Schreiben wegen Musiknutzung auf Instagram, TikTok oder einem anderen Social-Media-Kanal erhalten? Beschreiben Sie kurz den Vorgang und nennen Sie vorhandene Fristen. Nach Prüfung der Eckdaten informiere ich Sie über mögliche nächste Schritte und – sofern eine außergerichtliche Vertretung sinnvoll ist – über einen angemessenen Festpreis.
