Rechtliche Grundlagen der Musiknutzung auf Social Media

Ein Reel auf Instagram, ein TikTok-Video oder ein kurzer Werbeclip für ein Unternehmen: Musik lässt sich auf Social Media innerhalb weniger Sekunden hinzufügen. Was technisch einfach funktioniert, kann urheberrechtlich kompliziert sein. Denn die Verfügbarkeit eines Songs innerhalb einer App bedeutet nicht automatisch, dass jede geschäftliche Nutzung erlaubt ist.

In der Praxis werden Unternehmen, Selbstständige und Creator mit Berechtigungsanfragen, Angeboten zur nachträglichen Lizenzierung und urheberrechtlichen Abmahnungen konfrontiert. Dabei können Unterlassungserklärungen, Schadensersatz, Auskunft und Rechtsanwaltskosten eine Rolle spielen. Doch nicht jedes Schreiben ist rechtlich gleich einzuordnen – und nicht jede geltend gemachte Forderung ist bereits aufgrund ihrer Behauptung berechtigt.

Der folgende Überblick erläutert die rechtlichen Grundlagen, die Anforderungen der Plattformen und die möglichen Ansprüche.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein in der App verfügbarer Song ist nicht zwangsläufig für Werbung, Branded Content oder sonstige geschäftliche Zwecke freigegeben.
  • Rechte an Komposition und Text, an der konkreten Tonaufnahme und an der Verbindung von Musik mit einem Video sind auseinanderzuhalten.
  • Meta unterscheidet die reguläre Instagram-Musikbibliothek für persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung von der auch für kommerzielle Zwecke angebotenen Sound Collection.
  • TikTok empfiehlt für kommerzielle Inhalte die Commercial Music Library. Deren Lizenzumfang und gegebenenfalls erlaubte Platzierungen müssen im Einzelfall beachtet werden.
  • Eine Berechtigungsanfrage ist nicht automatisch eine klassische Unterlassungsabmahnung.
  • Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht vorschnell unterzeichnet werden. Gesetzte Fristen müssen dennoch beachtet werden.
  • Rechtsverletzung und Höhe eines geltend gemachten Schadensersatzes sind getrennt zu beurteilen.

Warum kommt es wegen Musik in Social-Media-Videos zu Abmahnungen?

Die Betreiber von Instagram, TikTok, Facebook und anderen Plattformen stellen Musiktitel, Sounds oder eigene Audiobibliotheken zur Verfügung. Nutzer können einen Song auswählen, mit einem Video verbinden und den fertigen Beitrag veröffentlichen.

Bei der Lizenzierung sind jedoch zwei Ebenen zu unterscheiden: Welche Rechte hat die Plattform von den Rechteinhabern erworben? Und welche konkrete Nutzung darf der jeweilige Nutzer aufgrund dieser Vereinbarungen vornehmen?

Ein Musikstück kann beispielsweise für private Beiträge freigegeben sein, während ein Unternehmen zusätzliche Rechte benötigt, um denselben Titel in einem Werbevideo einzusetzen. Ebenso kann eine Lizenz nur für bestimmte Plattformen, Nutzungsarten, Regionen oder Werbeplatzierungen gelten.

Rechteinhaber können die Verwendung ihrer Werke oder Aufnahmen verfolgen und bei einer nach ihrer Ansicht unerlaubten Nutzung Ansprüche geltend machen. Das bedeutet aber nicht, dass aus jeder beanstandeten Veröffentlichung automatisch ein durchsetzbarer Anspruch auf Unterlassung oder Zahlung folgt. Maßgeblich bleiben die konkret betroffenen Rechte, die Nutzungsumstände und die jeweils vorhandene Gestattung.

Private oder kommerzielle Musiknutzung: Wo liegt der Unterschied?

Bei Social-Media-Musik ist die Frage nach einer geschäftlichen beziehungsweise kommerziellen Nutzung häufig entscheidend. Eine einheitliche gesetzliche Definition für jede Lizenzvereinbarung gibt es allerdings nicht. Vielmehr müssen die Nutzungsbedingungen und die konkreten Umstände berücksichtigt werden.

Unternehmensprofile und Produktwerbung

Wird ein Reel genutzt, um ein Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu bewerben, spricht dies regelmäßig für einen geschäftlichen Zweck. Das gilt auch für organische, also nicht ausdrücklich als Werbeanzeige geschaltete Beiträge.

Ein Hinweis auf einen Verkaufspreis oder ein unmittelbarer Kaufaufruf ist hierfür nicht immer erforderlich. Auch Imagefilme, Vorstellungen von Leistungen und andere Marketinginhalte können kommerziell ausgerichtet sein.

Creator und Influencer

Bei Creatorn können bezahlte Kooperationen, Affiliate-Links, Produktplatzierungen und andere wirtschaftliche Interessen für eine geschäftliche Verwendung sprechen. Der bloße Umstand, dass ein Profil als Creator-Account bezeichnet wird, beantwortet die Lizenzfrage jedoch nicht abschließend.

Entscheidend ist die Nutzung des konkreten Videos. Nicht jeder Beitrag eines Creators ist automatisch Werbung – und nicht jeder scheinbar private Beitrag ist rechtlich zwingend nicht-kommerziell.

Private Beiträge und Familienvideos

Für persönliche, nicht-kommerzielle Beiträge können die Plattformen weitergehende Musikrechte bereitstellen. Auch dabei kommt es jedoch darauf an, dass die jeweilige Musik innerhalb des vorgesehenen Lizenzumfangs verwendet wird.

Nicht allein die Anzahl der Follower oder die gewählte Kontokategorie entscheidet. Vor allem bei Mischprofilen sollte geprüft werden, welchen Zweck das konkrete Video verfolgt und aus welcher Bibliothek die Musik stammt.

Welche Rechte sind bei Musik in einem Reel oder TikTok-Video geschützt?

Eine Musikaufnahme vereint häufig mehrere voneinander unabhängige Rechtspositionen. Deshalb reicht die Frage „Darf ich diesen Song verwenden?“ für eine zuverlässige Prüfung meist nicht aus.

1. Urheberrechte am Musikwerk

Die Komposition und gegebenenfalls der Liedtext sind als Musikwerk beziehungsweise Sprachwerk urheberrechtlich geschützt. In Betracht kommen unter anderem das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG).

Wer Musik fest in ein Video integriert und dieses online stellt, kann unterschiedliche Verwertungshandlungen vornehmen, für die eine ausreichende rechtliche Erlaubnis bestehen muss.

2. Leistungsschutzrechte an der konkreten Tonaufnahme

Neben dem Werk ist die tatsächlich verwendete Aufnahme eigenständig geschützt. § 85 UrhG räumt dem Tonträgerhersteller bestimmte Rechte an der Aufnahme ein; zudem können Rechte ausübender Künstler betroffen sein.

Wird der Originaltitel eines bekannten Interpreten verwendet, genügt deshalb eine Gestattung allein für die Komposition nicht zwangsläufig. Es ist zusätzlich zu prüfen, ob die Rechte an der verwendeten Aufnahme erfasst sind.

3. Die Verbindung von Musik und Bewegtbild

Bei der Einbindung eines Musikstücks in ein Video geht es außerdem um die Gestattung zur Verbindung mit Bildern, häufig als Herstellungs- oder Synchronisationsrecht bezeichnet. Die entsprechenden Befugnisse können beim Urheber, einem Musikverlag oder anderen Berechtigten liegen.

Für geschäftliche Videos ist die Rechteklärung hier besonders wichtig. Die GEMA weist selbst darauf hin, dass ihre Plattformvereinbarungen nicht pauschal alle gewerblichen Herstellungsrechte oder die Rechte an Originalaufnahmen ersetzen.

4. Wer darf die Ansprüche geltend machen?

Ein Anspruch kann vom ursprünglichen Rechteinhaber oder einer hierzu berechtigten Person beziehungsweise Gesellschaft geltend gemacht werden. Entscheidend ist, welche Rechte gerade für die beanstandete Nutzung bestehen und wer sie durchsetzen darf.

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung trägt der Anspruchsteller grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen, soweit nicht gesetzliche Vermutungen oder besondere prozessuale Regeln eingreifen. Dazu gehören insbesondere seine Anspruchsberechtigung und die behauptete Rechtsverletzung.

Lizenzbedingungen bei Instagram, TikTok und weiteren Plattformen

Instagram: Welche Regeln gelten für die Musikbibliothek?

Nach dem Instagram-Hilfebereich ist die reguläre lizenzierte Musikbibliothek für persönliche, nicht-kommerzielle Verwendungen vorgesehen. Meta beschränkt zwar bei bestimmten Business-Accounts und bestimmten Beitragsarten den Zugang zu dieser Bibliothek, dies jedoch nicht in jedem Fall.

Dadurch ist eine über die App verfügbare Aufnahme nicht automatisch für Werbung, Markenkooperationen oder andere geschäftliche Beiträge freigegeben. Ein Song kann technisch auswählbar sein, obwohl die konkrete Nutzung über die eingeräumten Rechte hinausgeht.

Die rechtliche Bewertung richtet sich unter anderem nach dem Inhalt des Videos, seiner wirtschaftlichen Zweckrichtung, der verwendeten Musikquelle und den zum Veröffentlichungszeitpunkt geltenden Bedingungen.

Meta Sound Collection als Alternative

Meta verweist für kommerzielle Nutzungen auf die Sound Collection. Nach den offiziellen Instagram-Informationen können die dort bereitgestellten Sounds insbesondere in Reels, Instagram Stories und auch für Werbezwecke eingesetzt werden.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Sound für beliebige Veröffentlichungen auf fremden Plattformen freigegeben wäre. Der konkrete Nutzungsumfang, insbesondere bei einer Weiterverwendung außerhalb von Meta-Produkten, muss gesondert geprüft werden.

TikTok: Welche Regeln gelten für geschäftliche Inhalte?

TikTok unterscheidet die allgemeine Musikbibliothek von seiner Commercial Music Library (CML). Nach den aktuellen offiziellen Informationen ist die allgemeine Bibliothek nicht für kommerzielle Unternehmensinhalte bestimmt.

TikTok empfiehlt Unternehmen, bei Beiträgen zur Bewerbung einer Marke, eines Produkts oder einer Dienstleistung auf kommerziell freigegebene Sounds zurückzugreifen. Das gilt insbesondere für organische geschäftliche Inhalte, bezahlte Werbung und Branded Content.

Commercial Music Library (CML)

Die TikTok Business-Hilfe beschreibt die CML als Sammlung von Musik, die für kommerzielle Nutzungen auf TikTok vorab freigegeben wurde. Bei Business-Accounts werden beim Hinzufügen von Musik nach TikToks Angaben regelmäßig die dafür vorgesehenen kommerziellen Sounds angezeigt.

Auch hier ist der Lizenzumfang entscheidend. Die CML-Nutzungsbedingungen enthalten Vorgaben zur Verwendung auf TikTok und zu ausdrücklich zugelassenen Platzierungen („Usable Placements“). Eine Nutzung außerhalb der jeweils freigegebenen Plattformen oder Platzierungen erfordert gegebenenfalls zusätzliche Rechte.

Was gilt für Original Sounds?

Ein als „Original Sound“ bezeichnetes Audio ist nicht automatisch frei von Rechten Dritter. Auch dahinter kann sich eine geschützte Aufnahme oder ein geschütztes Musikwerk verbergen.

TikTok weist darauf hin, dass bei Musik außerhalb der CML gegebenenfalls eine gesonderte Rechteklärung erforderlich ist. Die Erklärung, alle erforderlichen Lizenzen zu besitzen, ersetzt nicht deren tatsächlichen Erwerb.

Duette, Stitches und bestehende TikTok-Videos

Auch wenn TikTok technische Funktionen zum Kombinieren und Weiterverwenden von Inhalten anbietet, folgt daraus nicht zwangsläufig eine unbegrenzte geschäftliche Musiklizenz.

TikTok nennt Duette, Reaktionen und Stitches ausdrücklich als mögliche kommerzielle Nutzungsformen mit Musik aus der CML. Bei anderen Sounds und bei Weiterverwendungen außerhalb der vorgesehenen Funktionen muss die Rechtefrage gesondert geklärt werden.

Crossposting: Darf dasselbe Reel auf mehreren Plattformen erscheinen?

Viele Unternehmen erstellen einen Clip einmal und stellen ihn anschließend auf mehreren Plattformen ein. Urheberrechtlich kann das problematisch werden, wenn die Musik nur für einen bestimmten Dienst lizenziert wurde.

Beispiel: Ein Unternehmen erstellt einen geschäftlichen TikTok-Beitrag mit Musik aus der Commercial Music Library und lädt dieselbe Videodatei anschließend bei Instagram hoch. Ob die Musik dort verwendet werden darf, richtet sich nicht allein nach der ursprünglichen TikTok-Auswahl. Entscheidend sind die CML-Lizenzbedingungen, die konkret freigegebenen Platzierungen und gegebenenfalls weitere Rechte.

Für mehrere Plattformen eignen sich deshalb vor allem Musiklizenzen, die die geplanten Veröffentlichungen, Nutzungsarten und Territorien ausdrücklich erfassen.

Musik rechtssicher lizenzieren: Welche Möglichkeiten gibt es?

Musik aus einer ausdrücklich kommerziell freigegebenen Plattformbibliothek

Dies kann eine praktische Lösung für Beiträge innerhalb der vorgesehenen Plattformnutzung sein. Entscheidend sind die Auswahl des konkreten Sounds und die jeweils geltenden Bedingungen.

Musik von externen Lizenzanbietern

Externe Anbieter können Lizenzen für Social-Media-Videos anbieten. Begriffe wie „lizenzfrei“ oder „royalty-free“ bedeuten aber nicht, dass die Musik ohne Bedingungen genutzt werden darf.

Es ist zu prüfen, ob die Lizenz unter anderem Werbung, bezahlte Kampagnen, mehrere Plattformen, Bearbeitungen, Nutzung durch Agenturen und eine zeitlich oder räumlich unbegrenzte Veröffentlichung umfasst.

Bekannte Songs und Originalaufnahmen

Bei bekannten Titeln kann eine individuelle Rechteklärung nötig sein. Rechte am Musikwerk und an der Originalaufnahme können unterschiedlichen Berechtigten zustehen.

Die GEMA kann bei bestimmten Nutzungsrechten und der Ermittlung von Berechtigten eine Rolle spielen. Ihre Lizenzierung ersetzt aber nicht pauschal die erforderliche Zustimmung für die gewerbliche Verbindung eines Musikwerks mit einem Video oder die Rechte am Tonträger.

Eigene Musik oder eigens produzierte Aufnahmen

Auch bei eigens produzierter Musik sollten die Rechte schriftlich geregelt werden. Wer einen Komponisten, Musiker oder Produzenten beauftragt, erhält nicht schon durch die Bezahlung automatisch sämtliche denkbaren Nutzungsrechte.

Eine belastbare Vereinbarung sollte die geplanten Plattformen, den Werbeeinsatz, Bearbeitungen, Laufzeit, Territorien und eine mögliche Weitergabe an Kunden oder Agenturen erfassen

Berechtigungsanfrage, Nachlizenzierung oder Abmahnung: Was bedeutet das Schreiben?

Nicht jedes Schreiben wegen Musiknutzung hat dieselbe rechtliche Bedeutung. Die Unterscheidung beeinflusst insbesondere, wie dringend und in welchem Umfang reagiert werden sollte.

Berechtigungsanfrage

Bei einer Berechtigungsanfrage wird häufig nach der Grundlage gefragt, auf der ein Musikstück oder eine Aufnahme verwendet wurde. Ob eine Verpflichtung zur Auskunft besteht, richtet sich nach der konkreten Anspruchsgrundlage und dem Inhalt des Schreibens.

Eine solche Anfrage ist nicht bereits wegen ihrer Bezeichnung eine urheberrechtliche Abmahnung. Umgekehrt können sich hinter einer vermeintlich informellen Anfrage bereits konkrete Ansprüche oder Fristen verbergen.

Nachlizenzierungsangebot

Ein Rechteinhaber oder ein hierzu berechtigter Dritter kann anbieten, eine bereits erfolgte Nutzung nachträglich vertraglich zu regeln.

Die Annahme eines solchen Angebots sollte erst nach Prüfung der betroffenen Rechte und Vertragsbedingungen erfolgen. Ein angebotener Lizenzpreis ist nicht automatisch mit einem gesetzlich geschuldeten Schadensersatzbetrag gleichzusetzen.

Zahlungsaufforderung

Eine Zahlungsforderung kann sich auf eine behauptete Lizenzvergütung, Schadensersatz oder weitere Kosten beziehen. Bei der Prüfung ist zu unterscheiden, welcher Anspruch geltend gemacht wird, worauf er beruht und wie die Höhe berechnet wurde.

Urheberrechtliche Abmahnung

Eine Abmahnung nach § 97a UrhG soll es ermöglichen, einen Unterlassungsstreit außergerichtlich beizulegen. Sie muss bestimmte gesetzliche Informationen enthalten, darunter die Bezeichnung der Rechtsverletzung und die Aufschlüsselung geltend gemachter Zahlungsansprüche.

Wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt, kann ihre Abgabe erhebliche langfristige Folgen haben. Umgekehrt können bei berechtigten Ansprüchen auch Risiken entstehen, wenn auf das Schreiben überhaupt nicht reagiert wird.

Welche rechtlichen Ansprüche können bestehen?

Unterlassungserklärung: Warum nicht ungeprüft unterschreiben?

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung kann eine eigenständige vertragliche Verpflichtung begründen. Verstößt der Erklärende später dagegen, kann eine Vertragsstrafe fällig werden.

Deshalb ist besonders darauf zu achten, welche Musikstücke und Aufnahmen, welche Veröffentlichungsformen und welche Handlungen unter die Erklärung fallen sollen.

Nicht jede von der Gegenseite vorformulierte Erklärung muss unverändert übernommen werden. Besteht allerdings ein durchsetzbarer Unterlassungsanspruch, kann eine angemessen gefasste Erklärung erforderlich oder wirtschaftlich sinnvoll sein, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.

Das bloße Löschen des betroffenen Videos beseitigt die durch eine bereits erfolgte Rechtsverletzung begründete Wiederholungsgefahr nicht zwangsläufig. Ob und wie diese ausgeräumt werden kann, ist gesondert zu prüfen.

Schadensersatz wegen Musiknutzung: Ist die Forderung berechtigt?

Nach § 97 Abs. 2 UrhG kann eine schuldhafte Verletzung urheberrechtlicher oder verwandter Schutzrechte einen Schadensersatzanspruch auslösen.

Bei der Höhe kommen unterschiedliche Berechnungsmethoden in Betracht. Eine Möglichkeit ist die sogenannte Lizenzanalogie: Dabei wird danach gefragt, welche angemessene Vergütung für die konkrete Nutzung bei einer ordnungsgemäßen Lizenzvereinbarung angefallen wäre.

Zu berücksichtigen sein können unter anderem Art und Umfang der Musiknutzung, die genutzten Rechte, die konkrete Lizenzpraxis und geeignete Vergleichsmaßstäbe.

Eine behauptete Rechtsverletzung beantwortet nicht automatisch die Frage, ob der verlangte Betrag in seiner Höhe berechtigt ist. Ebenso folgt aus einer hohen Forderung allein noch nicht, dass sie unzulässig oder unangemessen ist.

Aktuelle Rechtsprechung zur Lizenzanalogie

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 09.09.2026 (Az. 2-06 O 424/25) eine Schadensersatzklage wegen der Nutzung einer Musikaufnahme in einem geschäftlichen TikTok-Video abgewiesen.

Das Gericht bejahte im konkreten Fall die rechtswidrige und schuldhafte Nutzung, hielt aber die geltend gemachte Schadenshöhe nicht für ausreichend dargelegt. Aus dem Fehlen einer nachgewiesenen Lizenzpraxis lasse sich keine beliebige Festsetzung eines Lizenzschadens ableiten.

Die Entscheidung betrifft einen Einzelfall. Sie bedeutet nicht, dass Schadensersatzforderungen bei geschäftlicher Musiknutzung generell unbegründet wären.

Auskunft und Abmahnkosten: Was kann zusätzlich verlangt werden?

Auskunftsansprüche

Mit einem Schreiben können Informationen über die konkrete Verwendung, weitere Veröffentlichungen oder wirtschaftliche Umstände verlangt werden.

Ob eine Auskunftspflicht besteht, hängt von ihrer gesetzlichen oder sonstigen rechtlichen Grundlage ab. § 101 UrhG enthält etwa einen Auskunftsanspruch mit besonderen Voraussetzungen und einem gesetzlich bestimmten Gegenstand. Er begründet keine uneingeschränkte Pflicht, auf jede Nachfrage beliebige Angaben offenzulegen.

Auch andere Ansprüche oder auf den Einzelfall bezogene Auskunftspflichten können in Betracht kommen. Deshalb sollte jede Frage im Schreiben einzeln rechtlich eingeordnet werden.

Rechtsanwalts- und Abmahnkosten

Bei einer berechtigten und den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Abmahnung können unter den Voraussetzungen des § 97a Abs. 3 UrhG erforderliche Aufwendungen erstattungsfähig sein.

Relevant sind unter anderem die Berechtigung des Unterlassungsverlangens, die ordnungsgemäße Ausgestaltung der Abmahnung und die konkrete Berechnung der Gebühren.

Dass eine Rechnung oder Kostennote beigefügt ist, bedeutet noch nicht, dass jede Position in voller Höhe geschuldet wird.

SoundGuardian und IPPC LAW: Besonderheiten der jeweiligen Schreiben

Einzelne Unternehmen und Kanzleien treten bei Musiknutzungen auf Social Media besonders sichtbar in Erscheinung. Die rechtliche Einordnung muss aber stets beim konkreten Schreiben beginnen.

SoundGuardian

Die SoundGuardian GmbH bezeichnet sich selbst als Rechteagentur. Öffentlich dokumentierte Fälle betreffen unter anderem Berechtigungsanfragen und Angebote zur nachträglichen Lizenzierung.

Solche Schreiben müssen nicht bereits eine klassische Unterlassungsabmahnung darstellen. Wichtig ist, ob Informationen, der Abschluss einer Lizenzvereinbarung, eine Zahlung oder weitergehende Erklärungen verlangt werden.

Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.

IPPC LAW

Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tritt in öffentlich dokumentierten Fällen als anwaltliche Vertreterin von Rechteinhabern auf. Gegenstand können urheberrechtliche Abmahnungen mit Unterlassungs- und Zahlungsforderungen sein.

Für die Reaktion sind insbesondere die gesetzte Frist, der konkrete Anspruchsteller, eine gegebenenfalls beigefügte Unterlassungserklärung und die Berechnung der geltend gemachten Kosten relevant.

Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.

Musik-Abmahnung erhalten: Was sollten Betroffene jetzt tun?

Wer eine Berechtigungsanfrage oder Abmahnung erhalten hat, sollte den Sachverhalt zügig sichern und das Schreiben nach seinem Inhalt einordnen.

  1. Schreiben vollständig sichern.
    Bewahren Sie das Schreiben einschließlich Anlagen, E-Mails, Umschlag und Informationen zum Zugang auf. Notieren Sie die gesetzten Fristen.
  2. Betroffenen Beitrag dokumentieren.
    Halten Sie den konkreten Beitrag, die URL, den Account, die verwendete Musik, den Veröffentlichungszeitraum und den geschäftlichen Kontext fest. Eine erneute öffentliche Verbreitung allein zur Beweissicherung sollte unterbleiben.
  3. Weiterverbreitung zeitnah bewerten.
    Ob der Beitrag zu löschen, zu deaktivieren oder anzupassen ist, muss anhand der konkreten Lizenzsituation entschieden werden. Eine möglicherweise rechtswidrige Nutzung sollte nicht unnötig fortgesetzt werden.
  4. Lizenzunterlagen sammeln.
    Sichern Sie Informationen über die Musikquelle, damals geltende Plattformbedingungen, externe Lizenzverträge, Rechnungen und etwaige Vereinbarungen mit Agenturen.
  5. Forderungen getrennt prüfen.
    Ein Anspruch auf Unterlassung, eine Auskunftspflicht, ein Schadensersatzanspruch und Abmahnkosten haben unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen.
  6. Keine vorschnelle Erklärung abgeben.
    Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungs- oder Vergleichserklärung und erkennen Sie keine Forderung allein aufgrund des Schreibens an.
  7. Rechtzeitig über die Reaktion entscheiden.
    Besteht eine kurze Frist oder drohen gerichtliche Schritte, ist eine zeitnahe rechtliche Prüfung besonders wichtig. Ob eine Fristverlängerung möglich ist, muss gegebenenfalls rechtzeitig geklärt werden.

Wenn eine Agentur das Video erstellt hat

Viele Unternehmen lassen ihre Beiträge von externen Marketingagenturen, Freelancern oder Produktionsdienstleistern erstellen.

Das bedeutet nicht automatisch, dass das veröffentlichende Unternehmen gegenüber einem Rechteinhaber von jeder Verantwortung frei ist. Die rechtliche Verantwortlichkeit hängt von den Umständen und den jeweiligen Ansprüchen ab.

Zusätzlich kann sich die Frage stellen, welche Lizenzbeschaffung die Agentur vertraglich übernommen hat und ob im Innenverhältnis Ansprüche gegen den Dienstleister bestehen.

Wichtige Unterlagen sind insbesondere Agenturvertrag, Briefing, Freigaben, Musiklisten, Lizenznachweise und die Korrespondenz über die geplanten Veröffentlichungsplattformen.

Wie lassen sich Musik-Abmahnungen künftig vermeiden?

Gerade für Unternehmen ist ein verbindlicher Freigabeprozess für Musik in Social-Media-Videos sinnvoll. Entscheidend ist nicht nur, ob ein Titel bei der Produktion verfügbar war, sondern ob seine Nutzung für alle vorgesehenen Zwecke erlaubt ist.

Vor einer Veröffentlichung sollte geklärt werden, welche Musikquelle genutzt wird, ob der Beitrag geschäftlich oder werblich ausgerichtet ist, welche Plattformen und Regionen vorgesehen sind und ob später bezahlte Werbung oder Crossposting geplant ist.

Lizenzen und die zugehörigen Nutzungsbedingungen sollten so dokumentiert werden, dass sich die damalige Rechtslage bei einer späteren Beanstandung nachvollziehen lässt.

Wer Inhalte dauerhaft und plattformübergreifend einsetzen möchte, kann gegebenenfalls von einer eigens hierfür erworbenen, ausreichend weit gefassten Musiklizenz profitieren.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

Sie haben eine Berechtigungsanfrage, eine Zahlungsforderung oder eine urheberrechtliche Abmahnung wegen Musik in einem Social-Media-Beitrag erhalten? Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie bei der Einordnung des Schreibens und den möglichen nächsten Schritten. Die Ersteinschätzung ist kostenlos; eine weitergehende rechtliche Prüfung oder Vertretung erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Honorarangebots.


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