ANWALTLICHE HILFE BEI KSP-SCHREIBEN
KSP-Schreiben für dpa Picture-Alliance erhalten?
Rechtliche Prüfung und anwaltliche Vertretung bei KSP-Schreiben im Auftrag der dpa Picture-Alliance wegen angeblich unberechtigter Nutzung von Fotos auf Websites, in Onlineshops oder auf Social Media.
Nicht jedes KSP-Schreiben fordert Unterlassung. Schadensersatz, Dokumentationskosten, Zinsen und Verjährung sind gesondert zu prüfen. Beachten Sie die gesetzte Frist und nutzen Sie zunächst meine kostenlose Ersteinschätzung.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Prüfung von Bildrechten, Zahlungsforderungen und Verjährung
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Keine Terminvereinbarung erforderlich
Digital & deutschlandweit
ANWALTLICHE PRÜFUNG
Wann lohnt sich die Prüfung eines KSP/dpa-Schreibens?
Für die rechtliche Bewertung eines KSP-Schreibens kommt es nicht nur auf die geforderte Summe an. Fünf Punkte kommen dabei je nach Fall besonders in Betracht.
Bestand eine Nutzungsberechtigung?
Vielleicht wurde das Foto regulär erworben, über eine Stockplattform lizenziert oder von einem Hersteller, Lieferanten oder Dienstleister bereitgestellt. Ob daraus die konkrete Website-, Social-Media- oder Werbenutzung folgte, ergibt sich erst aus den tatsächlichen Lizenzbedingungen und Vereinbarungen.
Darf dpa Picture-Alliance diese Ansprüche geltend machen?
Entscheidend sind die Rechte am konkreten Foto und die Befugnis zur Geltendmachung der einzelnen Ansprüche. Die allgemeine Tätigkeit von dpa Picture-Alliance und die Beauftragung von KSP ersetzen diese fallbezogene Prüfung nicht.
Sind Betrag und Berechnung nachvollziehbar?
Zu prüfen sind der tatsächliche Nutzungszeitraum, der Einsatz des Fotos, die relevante Lizenzierungspraxis und die rechtliche Begründung weiterer Positionen. Pauschale Behauptungen genügen nicht in jedem Fall, um sämtliche Forderungen zu tragen.
Ist die beanstandete Bildnutzung richtig zugeordnet?
Ich sehe mir an, auf welcher URL oder Plattform das Foto erschienen sein soll, ob die bezeichnete Aufnahme mit dem verwendeten Bild übereinstimmt und wem der Internetauftritt im maßgeblichen Zeitraum zugeordnet war. Gerade bei älteren Websites, ehemaligen Mitarbeitern oder Agenturzugängen kann diese Frage erheblich sein.
Gibt es Verjährungsfragen?
Bei länger zurückliegenden Nutzungen muss die Verjährung differenziert betrachtet werden. Weder die pauschale Aussage „nach drei Jahren verjährt“ noch „alles zehn Jahre durchsetzbar“ trifft den Einzelfall zuverlässig.
Welche Forderungen können im KSP-Schreiben stehen?
Nicht jedes Schreiben enthält alle Positionen. Ich prüfe die tatsächlich geltend gemachten Ansprüche je nach Einzelfall.
Schadensersatz wegen der Fotografie
Bei einer unberechtigten und schuldhaften Bildnutzung kann Schadensersatz verlangt werden. Wird eine fiktive Lizenzgebühr zugrunde gelegt, kommt es auf den objektiven Wert der betreffenden Nutzung an. Die genannte Summe ist keine automatisch verbindliche Lizenzgebühr. Nutzungsart, Dauer, Reichweite und marktübliche Vergütung sind zu würdigen.
Dokumentations- und Ermittlungskosten
Teilweise werden Kosten für die Feststellung oder Dokumentation der Bildnutzung geltend gemacht. Ob solche Positionen im konkreten Fall rechtlich ersatzfähig und der Höhe nach erforderlich sind, muss gesondert geprüft werden. Sie sind nicht allein wegen ihrer Erwähnung im Schreiben geschuldet.
Verzugs- oder sonstige Zinsen
Gerade bei länger zurückliegenden Nutzungen können Zinsbeträge ins Gewicht fallen. Entscheidend sind der geltend gemachte Rechtsgrund, der jeweilige Zeitraum und die Voraussetzungen des Zinsanspruchs. Auch hier ist eine eigenständige Prüfung erforderlich.
Rechtsanwaltskosten und weitere Ansprüche
KSP kann ferner Rechtsanwaltskosten oder andere Positionen geltend machen. Eine Kostenerstattung hängt von den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen ab. Kommt es auf eine Abmahnung nach § 97a UrhG an, sind zudem deren gesetzliche Anforderungen zu prüfen.
Unterlassungserklärung – nur wenn im Fall relevant
Nicht jedes KSP/dpa-Schreiben fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Enthält es eine solche Forderung, ist besonders auf Reichweite, Wiederholungsgefahr und Vertragsstrafenrisiken zu achten. Ohne entsprechende Einzelfallprüfung sollte weder vorsorglich eine Erklärung abgegeben noch eine verlangte Erklärung ungeprüft unterzeichnet werden.
Was sollten Sie nach Erhalt eines KSP-Schreibens tun?
Wichtig: Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid oder bereits laufenden gerichtlichen Fristen ist eine besonders zeitnahe Prüfung notwendig.
Weitere Informationen zu Foto-Abmahnungen
Sie möchten unabhängig von KSP zunächst verstehen, welche Ansprüche bei einer Foto-Abmahnung bestehen können? Grundlagen zu Bildrechten, Lizenzen, Unterlassung und Schadensersatz erläutert die Seite zu Foto-Abmahnungen.
So läuft die Prüfung ab
Kostenfreie Ersteinschätzung anfragen
Sie schildern den Sachverhalt, nennen Aktenzeichen und Frist und übermitteln das KSP-Schreiben samt Anlagen über den tatsächlich vorgesehenen Kontaktweg.
Vorläufige Einordnung erhalten
Ich ordne zunächst Schreibenstyp, erkennbaren Handlungsbedarf und wesentliche Forderungspositionen ein. Für geeignete außergerichtliche Fälle erhalten Sie ein individuelles Angebot mit konkretem Festpreis und Leistungsumfang.
Außergerichtliche Vertretung zum Festpreis
Nach ausdrücklicher Mandatsannahme und Vergütungsvereinbarung prüfe ich die im Auftrag vereinbarten Rechts- und Lizenzfragen und übernehme gegebenenfalls die außergerichtliche Kommunikation mit der Gegenseite.
Abschluss
Sie erhalten eine Einordnung des Ergebnisses und etwaiger weiterer Pflichten. Gerichtliche Verfahren oder neue, eigenständige Angelegenheiten erfordern eine gesonderte Vereinbarung.
Kostenlose Ersteinschätzung und angemessene Festpreise
Sie übermitteln das KSP-Schreiben und schildern kurz den Hintergrund. Ich ordne auf dieser Grundlage zunächst ein, welche Forderungen, Fristen und Fragen im Vordergrund stehen.
Kostensicherheit vor der außergerichtlichen Beauftragung
Für geeignete außergerichtliche Mandate biete ich eine Vertretung zu einem fairen Festpreis an. Die Höhe richtet sich nach dem konkreten Schreiben und dem erforderlichen Leistungsumfang, etwa der Zahl der Fotos, den geltend gemachten Forderungen und der Komplexität der Lizenzprüfung. Den konkreten Festpreis und dessen Umfang erfahren Sie vor der kostenpflichtigen Beauftragung. Eine vollständige Prüfung sämtlicher Rechtsfragen ist nicht Bestandteil der kostenlosen Ersteinschätzung. Gerichtliche Verfahren und neue, nicht vereinbarte Aufgaben sind nicht automatisch im außergerichtlichen Festpreis enthalten.
Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Ob eine Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit einem KSP-Schreiben die anwaltliche Prüfung oder außergerichtliche Bearbeitung übernimmt, hängt von den Versicherungsbedingungen und etwaigen Ausschlüssen ab. Urheberrechtliche Streitigkeiten und geschäftliche Nutzungen können besonderen Beschränkungen unterliegen. Eine Kostenübernahme kann nicht ohne Prüfung zugesagt werden.
Falls Sie versichert sind, teilen Sie dies bei Ihrer Anfrage mit. Ob eine Deckungsanfrage sinnvoll ist, kann im Einzelfall geklärt werden.
Digitale Mandatsbearbeitung
Das KSP-Schreiben, Unterlagen zur Bildnutzung und Rückfragen können in vielen Fällen digital über die vorgesehenen sicheren Kontaktwege bearbeitet werden.
Deutschlandweit für Unternehmen
Ich unterstütze Empfänger entsprechender Forderungsschreiben deutschlandweit bei der rechtlichen Einordnung und der vereinbarten außergerichtlichen Vertretung.
Häufige Fragen zu KSP und dpa Picture-Alliance
Ist ein Schreiben von KSP im Auftrag der dpa Picture-Alliance echt?
dpa Picture-Alliance benennt KSP als Partner im Bereich der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Das kann für die grundsätzliche Geschäftsbeziehung sprechen, bestätigt aber weder die Echtheit jedes einzelnen Schreibens noch die Berechtigung jeder darin genannten Forderung. Bei Zweifeln sollten Absender und Kontaktdaten unabhängig anhand offizieller Quellen überprüft werden. Anschließend sind die konkret bezeichnete Bildnutzung, die behaupteten Rechte und die verlangten Beträge gesondert zu bewerten.
Muss ich die im KSP-Schreiben verlangte Summe bezahlen?
Nicht ohne Prüfung des konkreten Schreibens. Zunächst ist zu klären, welches Bild, welcher Veröffentlichungszeitraum und welche Nutzungsart betroffen sind. Danach sollten Rechteinhaberschaft, eine mögliche Lizenz und die Berechnung von Schadensersatz, Dokumentationskosten, Zinsen und sonstigen Positionen getrennt betrachtet werden. Selbst wenn eine unberechtigte Nutzung vorliegt, bedeutet das nicht automatisch, dass jede Forderung in der verlangten Höhe geschuldet ist. Beachten Sie dabei die gesetzte Frist.
Wird immer eine Unterlassungserklärung verlangt?
Nein. Bei KSP-Schreiben können je nach Sachverhalt eine Zahlungsaufforderung, die Beendigung einer Bildnutzung oder weitere Ansprüche im Vordergrund stehen. Nicht jedes Schreiben ist eine klassische Abmahnung, die ausdrücklich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt. Entscheidend ist der genaue Wortlaut einschließlich Anlagen und Fristen. Sollte ein Unterlassungsverlangen enthalten sein, muss dessen Grundlage und Reichweite eigenständig geprüft werden.
Kann KSP Dokumentationskosten verlangen?
Dokumentations- oder Ermittlungskosten können in einem Forderungsschreiben als eigene Position auftauchen. Ob sie rechtlich verlangt werden dürfen, lässt sich jedoch nicht allein aus ihrer Bezeichnung oder dem angesetzten Betrag ableiten. Zu prüfen sind insbesondere die Anspruchsgrundlage, die Art der behaupteten Aufwendungen sowie deren Erforderlichkeit und Höhe. Hilfreich ist eine nachvollziehbare Aufschlüsselung der einzelnen Positionen. Die übrigen Forderungen, etwa Schadensersatz, sind davon getrennt zu bewerten.
Wie werden Zinsen überprüft?
Bei Zinsforderungen müssen unter anderem die zugrunde gelegte Hauptforderung, der behauptete Zinsbeginn, der Zinssatz und die rechtlichen Voraussetzungen der Verzinsung geprüft werden. Ein lange zurückliegender Nutzungszeitraum bedeutet nicht automatisch, dass Zinsen seit dem ersten Veröffentlichungstag in der verlangten Höhe anfallen. Auch mögliche Einwendungen gegen die Hauptforderung sind relevant.
Ist ein Bildanspruch nach drei Jahren immer verjährt?
Nein. Bei einer länger zurückliegenden Fotonutzung ist zwischen verschiedenen Anspruchsarten und Verjährungsregeln zu unterscheiden. Der Beginn der regelmäßigen Verjährung hängt von den maßgeblichen Umständen ab. Daneben kann bei urheberrechtlichen Schadensersatzansprüchen unter bestimmten Voraussetzungen ein Restschadensersatzanspruch nach § 102 Satz 2 UrhG in Verbindung mit § 852 BGB in Betracht kommen. Für die Prüfung sind insbesondere Veröffentlichungszeitraum, Anspruchsart und Kenntnisumstände wichtig. Eine pauschale Dreijahresregel greift deshalb zu kurz.
Reicht es, das betroffene Foto zu löschen?
Das Löschen des betroffenen Fotos kann eine möglicherweise unzulässige weitere Nutzung beenden und im Einzelfall erforderlich sein. Bereits entstandene Schadensersatz- oder Kostenforderungen entfallen dadurch aber nicht automatisch. Außerdem können sich eigenständige Fragen zu Unterlassung und Wiederholungsgefahr stellen. Dokumentieren Sie nach Möglichkeit zuvor die betreffende URL, die bisherige Darstellung und den Zeitraum der Nutzung. Prüfen Sie auch weitere Fundstellen, etwa alte Bilddateien oder Unterseiten.
Wie teuer ist die außergerichtliche Vertretung?
Sie können Ihr KSP-Schreiben zunächst für eine kostenlose Ersteinschätzung übermitteln. Auf Grundlage der Unterlagen lässt sich vorläufig einordnen, welche Fragen und Fristen wichtig sind und ob eine außergerichtliche Vertretung sinnvoll erscheint. Für geeignete Mandate biete ich danach einen individuellen fairen Festpreis an. Den konkreten Betrag und die enthaltenen Leistungen teile ich Ihnen vor einer kostenpflichtigen Beauftragung mit. Gerichtliche Verfahren und neue eigenständige Angelegenheiten sind nicht automatisch umfasst.
Kann ich die Angelegenheit deutschlandweit digital bearbeiten lassen?
Ja. Die erste Kontaktaufnahme, die Übermittlung des Schreibens und die weitere außergerichtliche Korrespondenz können in vielen Fällen digital abgewickelt werden. Eine persönliche Vorsprache in der Kanzlei ist dafür regelmäßig nicht erforderlich. Bitte halten Sie das vollständige Forderungsschreiben, vorhandene Lizenznachweise und Informationen zur beanstandeten Bildnutzung bereit. Ich betreue Mandanten deutschlandweit persönlich anwaltlich; welche zusätzlichen Unterlagen notwendig sind, richtet sich nach dem Einzelfall.
Was ist der Unterschied zwischen einer KSP-Zahlungsaufforderung und einem Mahnbescheid?
Eine KSP-Zahlungsaufforderung ist zunächst ein außergerichtliches Schreiben des Anspruchstellers oder seines Vertreters. Ein gerichtlicher Mahnbescheid stammt dagegen vom zuständigen Mahngericht und wird förmlich zugestellt. Im Mahnverfahren wird die Berechtigung der Forderung zunächst nicht inhaltlich geprüft. Nach Zustellung ist insbesondere die zweiwöchige Frist für einen Widerspruch zu beachten. Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten, sollten Sie deshalb umgehend den Inhalt, die Zustellung und mögliche Reaktionsschritte prüfen.
Sollte ich KSP direkt antworten?
Eine unmittelbare Antwort an KSP ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Vor einer inhaltlichen Stellungnahme sollte aber geklärt werden, was genau verlangt wird und welche Unterlagen die eigene Position stützen. Unbedachte Angaben können die spätere rechtliche Bewertung erschweren oder als Zugeständnis verstanden werden. Gleichzeitig sollten gesetzte Fristen nicht einfach ignoriert werden. Es kann daher sinnvoll sein, zunächst das gesamte Schreiben sowie Lizenz- und Nutzungsbelege zu prüfen und dann gezielt zu reagieren.
Kann ich über die Höhe einer KSP-Forderung verhandeln?
Eine außergerichtliche Einigung kann je nach Sach- und Beweislage in Betracht kommen. Ob Verhandlungen über einzelne Positionen oder einen Gesamtbetrag sinnvoll sind, hängt insbesondere von der Rechte- und Lizenzlage, der Nachvollziehbarkeit der Berechnung und den möglichen Risiken weiterer Schritte ab. Auch der Inhalt einer angebotenen Vergleichsvereinbarung muss geprüft werden. Eine bestimmte Reduzierung lässt sich nicht versprechen. Zunächst sollte geklärt werden, ob und in welcher Höhe überhaupt berechtigte Ansprüche bestehen.
Ist der Unterlassungsanspruch erledigt, wenn das Foto gelöscht wurde?
Nicht automatisch. Die Entfernung eines Bildes kann eine laufende Rechtsverletzung beenden, beantwortet aber noch nicht, ob ein Unterlassungsanspruch besteht und ob eine rechtlich relevante Wiederholungsgefahr fortbesteht. Umgekehrt sollte nicht unterstellt werden, dass jedes KSP-Schreiben überhaupt eine strafbewehrte Erklärung verlangt. Entscheidend sind die konkrete Nutzung und der Inhalt des Schreibens. Deshalb sollten Löschmaßnahmen, mögliche Zahlungsansprüche und etwaige Unterlassungsforderungen getrennt geprüft werden.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
Foto-Abmahnung erhalten? Beschreiben Sie kurz den Vorgang und nennen Sie vorhandene Fristen. Nach Prüfung der Eckdaten informiere ich Sie über mögliche nächste Schritte und – sofern eine außergerichtliche Vertretung sinnvoll ist – über einen angemessenen Festpreis.
